DAK – Keine Berücksichtigung des Mindestlohnes bei Krankenfahrten

Die Deutsche-Angestellten-Krankenkasse (DAK) ist nicht bereit Taxi- und Mietwagenunternehmer bei Krankenfahrten auskömmlich zu vergüten – Zahlung des Mindestlohnes ist somit nicht möglich!

Die DAK ist die einzige Krankenkasse in Thüringen, die keinen Rahmenvertrag zur Durchführung von Krankenfahrten mit dem Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. geschlossen hat. Dieser regelt die Rahmenbedingungen und die Vergütungen bei der Durchführung von Krankenfahrten für die Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer.

Die DAK steht seit dem 01.01.2013 auf dem Standpunkt, dass sie Einzelverträge mit den Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmern abschließen muss und nutzt dabei die teilweise große Abhängigkeit einzelner Unternehmer aus. Denn die versprochene Vergütung dient schon jetzt nicht zur Kostendeckung. Innerhalb des Pflichtfahrgebietes wird zwar der jeweilige Taxitarif bezahlt, jedoch, wenn es außerhalb geht, müssen die Unternehmer zu Dumpingpreisen fahren. Meist ist es auch so, dass Fahrten im Pflichtfahrgebiet an Mietwagenunternehmer abgegeben werden, da denen nicht der Taxitarif vergütet werden muss, sondern nur der Dumpingpreis. Die DAK kann sogar verweigerte, also nach Ansicht der Unternehmer nicht kostendeckende Fahrten, laut Vertrag mit 2000,00 EUR Vertragsstrafe belegen.

Die DAK hat nach unserer Schätzung nur 400 der in Thüringen ansässigen 850 Taxi- und Mietwagenunternehmer unter Einzelvertrag. Jetzt bietet die DAK den Unternehmen, die bisher keine Einzelverträge unterschrieben haben, erneut einen Einzelvertrag an. Dabei wurden noch immer die gleichen Vergütungssätze angeboten, wie bereits im Jahr 2013. Das schlimme daran ist, unterschreiben die Unternehmer diesen Vertrag, dann sind sie auch im Jahr 2015 verpflichtet nach diesen Vergütungssätzen zu fahren.

Da die Vergütungssätze schon jetzt nicht dazu führen eine Kostendeckung herzustellen, wird es mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 erst recht ein defizitäres Geschäft. Somit nimmt die DAK in Kauf, dass Unternehmen ihre Beschäftigten nicht mit dem Mindestlohn vergüten können. Denn die Personalkosten eines Taxi- oder Mietwagenunternehmers liegen bei ca. 50 bis 60 Prozent.

Dies ist zum einen sehr traurig, weil gerade die Krankenkassen und somit auch die DAK mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 von den höheren Sozialversicherungsbeiträgen mit profitieren und zum anderen die DAK, die im § 13 des Mindestlohngesetzes geregelte Auftraggeberhaftung außer Acht lässt.

Danach ist es möglich, dass Beschäftigte der Auftragnehmer (Taxi- oder Mietwagenunternehmen) ihre Differenz zum Mindestlohn beim Auftraggeber (DAK) geltend machen können. Natürlich hat dies nachträglich dann auch Folgen für den Auftragnehmer, da dieser dadurch, dass er keinen Mindestlohn vergütet hat, eine Strafe zu erwarten hat. 

Wir, der LTV e.V., haben uns immer gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn ausgesprochen, weil uns die Konsequenzen schon sehr früh bewusst waren und die DAK zeigt mit diesen Einzelverträgen, dass sie ganz klar nicht bereit ist die Unternehmer so angemessen zu vergüten, dass diese ihren Beschäftigten den Mindestlohn ohne Probleme vergüten können. Das bedeutet, die DAK müsste schon jetzt ca. 35 Prozent mehr vergüten, um derzeit eine Kostendeckung gewährleisten zu können und ab dem Jahr 2015 müsste die DAK ca. 70 Prozent mehr vergüten. 

Wir empfehlen allen Taxi- und Mietwagenunternehmern, die eine Kostendeckung bei der Durchführung von Krankenfahrten ab dem Jahr 2015 nicht erreichen können, die bereits bestehenden Einzelverträge fristgemäß zum 31.12.2014 zu kündigen und die neu angebotenen Einzelverträge nicht zu unterschreiben.

Da Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die keine Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben, nach SGB nicht mit diesen abrechnen dürfen, müssten die Unternehmer den vollen Fahrpreis bei den Versicherten der DAK einfordern. Natürlich würden diese Versicherten eine Quittung über den Fahrpreis erhalten. Eine Einschätzung, ob die Versicherten in diesem Fall ihre Fahrkosten von der DAK erstattet bekommen würden, ist uns nicht möglich, jedoch würde bei den Unternehmern, die keinen Vertrag haben, der Fahrpreis entsprechend gekürzt werden.

Der LTV e.V. hat bereits im Jahr 2013 mehrfach versucht, die DAK mit in den bestehenden Rahmenvertrag, der den Unternehmern derzeit noch auskömmliche Vergütungen sichert, hereinzubekommen.


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Kommentare: 2
  • #1

    Taxi - Franke (Samstag, 24 Januar 2015 12:38)

    Betrift Preise Kankenfahrten , Strahlungen und Cheno . Bitte um Rückantwort .

    Telef . 01715724780 Taxi Franke

  • #2

    Jörn Napp (Freitag, 16 Oktober 2015 13:01)

    In meinem Forum wurde schon vor bals einem Jahr DARÜBER berichtet!
    Ihr seid echt von der schnellen Truppe.