Uber vor Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeblitzt

Uber ist gegen das Verbot des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen und dort abgewiesen worden. Dies bestätigte Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Uber als unzulässig zurückgewiesen. Damit bleibt Uberpop in Hamburg verboten.




Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie befindet sich im Rechtsstreit mit Uber und hatte mit einer einstweiligen Verfügung dessen Vermittlungsbetrieb vorübergehend untersagen lassen. Taxi Deutschland steht im direkten Wettbewerb mit Uber, sie betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der

Genossenschaft ist das Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Günther Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH & Co. KG, sowie Fred Buchholz, Vorsitzender des „Taxi-Ruf Bremen e.V.“.


Kontakt

Sprecherin Taxi Deutschland

Anja Floetenmeyer

Aufgesang Public Relations GmbH

Tel.: +49 (0)511 923 999-25

floetenmeyer@aufgesang.de


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