UberPop-Verbot: BZP zufrieden

Statement Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP zum Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 18. März 2015: 


Frankfurt/M. - Zum Verbot von UberPop durch das Frankfurter Landgericht erklärt Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP: „Wir nehmen das Urteil mit großer Genugtuung auf. Endlich ist auf juristischer Ebene in der Sache entschieden worden, dass Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt.

 

Zuvor waren Gerichtsentscheidungen viel zu oft nur wegen formaler Gründe verworfen worden. Nun ist in der Sache auch wettbewerbsrechtlich entschieden worden, dass das Personenbeförderungsgesetz für alle gilt und nicht ausgehöhlt werden kann.

 

Dass Fahrer und natürlich auch die Unternehmer eine Lizenz zur Personenbeförderung besitzen müssen, hat der Gesetzgeber wohlüberlegt beschlossen. Dient es doch dem Schutz des Fahrgastes und der Qualität der Beförderung. Private Fahrer haben nun mal keine Zulassung auf dem Taximarkt – auch zahlen sie in der Regel keine Steuern auf diese Fahrten, sind nicht für die gewerbliche Beförderung versichert, unterziehen sich keinem regelmäßigen Gesundheitscheck und können  keine Prüfungen über ihre Ausbildung und den technischen Zustand des Autos vorlegen.

 

Wir wollen einen fairen Wettbewerb mit gleichen Bedingungen für alle auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes, das weder altmodisch oder überholt ist. Wir begrüßen, dass die Richter dieser Auffassung gefolgt sind und Uber - wie in den letzten Monaten in vielen Ländern der Erde - nun auch in Deutschland verboten haben. Auch neue Marktteilnehmer müssen sich an die geltenden Gesetze halten!“

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