Kölner Gericht bestätigt: Ausschluss von mytaxi ist unzulässig

Im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung hat das OLG Köln am 13. Mai folgendes Urteil bekannt gegeben (6 W 16/15):

"Der Taxi Ruf Köln hat es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Intelligent Apps GmbH (bekannt als "mytaxi") im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu behaupten und/oder zu verbreiten bzw. zu behaupten und/oder verbreiten zu lassen, dass der Vertrag über die Nutzung der Taxi.eu App eine Vermittlung durch mytaxi kategorisch ausschließt. In gleicher Weise hat der Taxi Ruf Köln es zu unterlassen zu behaupten und/oder zu verbreiten bzw. zu behaupten und/oder verbreiten zu lassen, dass Kölner Taxifahrer und Taxiunternehmer, die mytaxi nutzen,  von der Taxi.eu Fahrtenvermittlung ausgeschlossen werden müssten." Alexander Mönch, Vertriebsleiter von mytaxi zeigt sich erfreut über den Richterspruch: "Dieses Urteil stärkt den freien und unbeeinflussten Entschluss der selbständigen Taxiunternehmer zum Doppelfunk und damit den freien Wettbewerb in der Taxibranche".

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