Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Urteil am 19.1.2016

Das Landgericht Frankfurt hat heute im Hauptverfahren nicht geurteilt, sondern die Urteilsverkündung auf den 19.01.2016 vertagt.


Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes Statement ab: 

„Wir sind zuversichtlich, dass wir Recht erhalten werden. Aus unserer Sicht ist klar:

Der Gesetzgeber will keinen Preis-Wettbewerb im Taximarkt. Taxis sind Teil des ÖPNV und der Gesetzgeber will die Bevölkerung nicht Profitinteressen aussetzen. Der Staat schützt mit der (im PBefG festgelegten) Tarifpflicht den Verbraucher. Warum Rabatte aber schlecht für den Kunden sind, muss man erst einmal verstehen.


Der Daimler-Konzern mit der Tochter Mytaxi kauft sich mit massiven Rabattaktionen Marktanteile am Taximarkt. 700 Taxizentralen Deutschlands sind dadurch einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert. Sie arbeiten grundsätzlich genossenschaftlich, kostendeckend, ohne Gewinne. Sie können und dürfen gemäß PBefG keine Rabatte anbieten. Hat Mytaxi sie mit fortlaufenden Rabattaktionen erst einmal gegen die Wand gedrückt, können Verbraucher nur noch unter gewinnorientierten internationalen Großkonzernen wählen (Mytaxi ist eine 100-prozentige Daimler-Tochter). In einer solchen Welt sind fortlaufende Rabatte aber nicht auf Dauer, Wucherpreise zu Stoßzeiten folgen. 


Ohne Tarifpflicht sind 700 Taxizentralen gefährdet. Hier droht eine Dehumanisierung der Arbeitswelt. Die Mitarbeiter der 700 Buchungszentralen sieht man zwar nicht, aber: Sie ernähren von ihrem Gehalt ihre Familien, sie gehen ans Telefon, wenn man etwas im Wagen vergessen hat, sie betreiben eine App, mit der man in ganz Deutschland ein Taxi bestellen kann. Sie sind das Bindeglied zwischen den Taxifahrern auf der Straße, und die Zentralen vertreten auch deren Rechte. Hier stehen Tausende Jobs auf dem Spiel, weil Daimler sich den Markt einverleiben will.


Der feste Taxi-Tarif schützt Verbraucher, denn


er gilt auch zu Stoßzeiten, sodass auch normale Bürger Weihnachten, Silvester oder zu Messezeiten immer nur gemäß Tarif zahlen,

er gilt auch für Krankenfahrten, die natürlich auch zu Stoßzeiten stattfinden,

er ist Teil des ÖPNV: Taxis stellen eine Grundversorgung sicher, die sie zum Tarif-Fixpreis abliefern

er verhindert Minijobs und stellt sicher, dass Taxifahrer von dem Entgelt leben können (wie wir wissen hart am Mindestlohn),

er verhindert asoziale Wucherpreise.

Vermeintlich billige Taxifahrten gaukeln der Bevölkerung vor, Taxifahren könne billiger sein. Dabei wird der Rabatt von einem finanzstarken globalen Unternehmen subventioniert. 


Wohin die Abschaffung einer Tarifpflicht führt, sieht man übrigens in den USA: Es war Silvester 2014/15 in New York billiger, Helikopter zu fliegen, als mit Uber zu fahren. Der Gesetzgeber in Deutschland hat das Taxifahren bewusst von solch profitgetriebener Willkür entkoppelt.“


Warum sind rund 255.000 Taxifahrer in Deutschland von Ausbeutung bedroht? 

„Hat ein Unternehmen wie Mytaxi erst ein Vermittlungsmonopol, schraubt sich die Vermittlungsprovision, die die Fahrer je vermitteltem Fahrgast zu zahlen haben, nach oben. Konzernen liegt schließlich der Profit am Herzen. Bei Taxizentralen entrichten Taxifahrer eine Flatrate für Fahrgastvermittlung, die umgerechnet rund fünf Prozent des Fahrpreises entspricht. Mytaxi hat bereits bis zu 30 Prozent von Taxifahrern verlangt, Uber nimmt in Deutschland 20 Prozent. Neufahrer in den USA zahlen bei Uber bereits 25 Prozent Provision.“

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